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Von der „ungewöhnlichen“ Anfrage zum Wettbewerbsvorteil: Wie die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (ECGT) das Management von Artworks und Green Claims im Packaging verändert

15. September 2026

Von der „ungewöhnlichen“ Anfrage zum Wettbewerbsvorteil: Wie die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (ECGT) das Management von Artworks und Green Claims im Packaging verändert

Von Daniela Infante - Client Success Manager My Media Connect

Kürzlich erreichte uns von einem Regulatory Affairs Manager diese ungewöhnliche Anfrage:

„Ich melde mich, weil ich gerne wissen würde, ob es eine schnelle Möglichkeit gibt, alle bereits freigegebenen Artworks aus My Media Connect herunterzuladen. Wir brauchen das, weil wir sie aufgrund der neuen Gesetzgebung zur Stärkung der Verbraucher alle auf Green Claims prüfen müssen – und sie einzeln von der Plattform herunterzuladen, wäre sehr mühsam. Könnt ihr uns dabei helfen?“

Da dieser Kunde Tausende freigegebener Artworks in MyMediaConnect verwaltet, kam uns die Anfrage zunächst seltsam vor – aber sie alle manuell herunterzuladen, wäre zweifellos mühsam gewesen.

Wie sich herausstellte, wollte er prüfen, ob seine Produkte die ECGT-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) erfüllen, die im deutschsprachigen Raum als Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel oder als „Anti-Greenwashing-Richtlinie“ bekannt ist. Eine äußerst notwendige Prüfung also – und ein Beleg dafür, dass er seine Rolle ernst nimmt.

Und Sie – wissen Sie, worum es bei dieser Regelung geht? Hier erklären wir es Ihnen, mit Fokus auf das, was für Teams aus Regulatory Affairs, Packaging, Marketing und Geschäftsführung wirklich zählt.

Was ist die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (ECGT)?

Die Richtlinie (EU) 2024/825, genannt „Empowering Consumers for the Green Transition“ (ECGT), ist die europäische Vorschrift, die die Regeln für umweltbezogene und soziale Aussagen gegenüber Endverbrauchern verschärft.

Sie wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet, am 6. März 2024 im ABl. EU veröffentlicht und muss bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden; vollständig anwendbar ist sie ab dem 27. September 2026.

In Spanien wird die Richtlinie durch den Entwurf eines Gesetzes über nachhaltigen Konsum (Anteproyecto de Ley de Consumo Sostenible) umgesetzt, der das allgemeine spanische Verbraucherschutzgesetz anpasst und neue Verbote und Anforderungen für Green Claims in Werbung, Packaging, Landingpages und jeder B2C-Geschäftskommunikation einführt.

Entscheidend: Für bereits produziertes Packaging gibt es keine Übergangsfrist. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026 für alle Produkte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden – unabhängig davon, wann die Verpackung gestaltet oder gedruckt wurde.

Wen betrifft sie tatsächlich?

Jedes Unternehmen, das gegenüber Endverbrauchern in der EU mit Nachhaltigkeit wirbt – unabhängig von seiner Größe.

Dazu gehören:

  • Marken aus den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Körperpflege, Haushalt usw.
  • Händler und Retailer mit Eigenmarken
  • Unternehmen, die Claims auf Packaging, in der Werbung, im E-Commerce, in sozialen Medien, in Prospekten usw. verwenden

Die Richtlinie regelt weder interne B2B-Kommunikation noch die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), sondern jede an Endverbraucher gerichtete Geschäftskommunikation, die einen ökologischen oder sozialen Nutzen suggeriert.

Steht auf Ihrem Packaging „öko“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „reduzierter Fußabdruck“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ usw., fallen Sie in den Anwendungsbereich dieser Regelung.

Welche Claims sind verboten oder stark eingeschränkt?

Die ECGT legt eine abschließende Liste von Praktiken fest, die als irreführend gelten, sofern nicht sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Die für Packaging und Artworks wichtigsten sind:

1. Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis

Begriffe wie:

  • „Ökologisch“, „öko“, „grün“, „nachhaltig“
  • „Umweltfreundlich / planetenfreundlich“
  • „Biologisch abbaubar“, „kompostierbar“ (ohne Angabe von Bedingungen und Normen)
  • „Reduzierter Fußabdruck“, „geringere Umweltauswirkungen“
  • „Klimaneutral“, „carbon neutral“, „CO₂ offset“

Sie sind als allgemeine Aussagen verboten, es sei denn, Sie können eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen – mit überprüfbaren Daten, öffentlicher Methodik und in vielen Fällen einer Verifizierung durch Dritte.

In der Praxis heißt das: Es reicht nicht mehr, „nachhaltigere Verpackung“ auf die Vorderseite zu drucken, ohne zu erklären, worin, in welchem Umfang, wie gemessen und von wem verifiziert.

2. Claims, die allein auf Emissionskompensation beruhen

Die Aussage, ein Produkt oder eine Marke sei „CO₂-neutral“, weil Sie CO₂-Zertifikate außerhalb Ihrer Wertschöpfungskette gekauft haben, ist künftig verboten.

Entscheidend ist die tatsächliche Reduktion von Emissionen, nicht deren Kompensation. Aussagen zur Klimaneutralität sind nur noch zulässig, wenn sie auf tatsächlichen Reduktionen innerhalb der Wertschöpfungskette beruhen und anerkannten Methoden folgen.

3. Nicht überprüfbare Nachhaltigkeitssiegel und -labels

Jedes eigene oder fremde Siegel, das Nachhaltigkeit suggeriert, muss auf einem transparenten, offenen und auditierten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgelegt sein.

„Hauseigene Siegel“ ohne öffentliche Kriterien, ohne externe Audits und ohne klare Governance stellen ein unmittelbares Greenwashing-Risiko dar.

4. Irreführende Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit

Das Gesetz erweitert den Begriff der unlauteren Geschäftspraxis um falsche oder verwirrende Informationen über:

  • die Haltbarkeit des Produkts
  • die Reparierbarkeit (Ersatzteile, Verfügbarkeitsdauer, Schwierigkeitsgrad)
  • die tatsächliche (nicht theoretische) Recyclingfähigkeit der Verpackung

Wenn auf Ihrem Packaging „100 % recyclingfähig“ steht, dieses Material in der Praxis aber in den meisten Kommunen weder gesammelt noch recycelt wird, verstoßen Sie womöglich gegen die Vorschriften.

Welche Nachweise verlangt die Regelung?

Ab dem 27. September 2026 muss jede relevante Umweltaussage auf Packaging und in der Geschäftskommunikation mindestens drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Überprüfbare Daten
    Interne Schätzungen oder Absichtserklärungen reichen nicht aus. Sie benötigen Aufzeichnungen, Berechnungen und Belege, die überprüft werden können.
  2. Öffentliche und nachvollziehbare Methodik
    Sie müssen erklären können, wie Sie jeden Claim messen: angewandte Norm, Umfang, Maßeinheit, Bezugszeitraum usw.
  3. Verifizierung durch Dritte (bei sensiblen Claims)
    Bei Aussagen zu Umweltauswirkungen, Emissionsreduktionen, sozialem Nutzen usw. wird ein dokumentiertes externes Audit erwartet.

Damit werden die Teams aus Regulatory Affairs, Packaging und Compliance zu entscheidenden Kontrollinstanzen für jede Kommunikation, die in den Druck oder in eine Kampagne geht.

Warum das Ihre Artworks direkt betrifft

Bisher haben viele Unternehmen Green Claims als „Marketingdetail“ behandelt oder als Text, der dem Design hinzugefügt wurde, wenn noch Platz war. Mit der ECGT ist jeder Claim ein reguliertes Asset mit rechtlichem und reputationsbezogenem Risiko.

Das bedeutet:

  • Das gesamte Packaging-Portfolio auf potenziell problematische Claims prüfen.
  • Jeden Claim mit den verfügbaren Nachweisen abgleichen (Studien, LCA, Zertifizierungen, Normen).
  • Artworks aktualisieren, um nicht mehr zulässige Aussagen zu entfernen, umzuformulieren oder zu präzisieren.
  • Sicherstellen, dass die im System freigegebene Version die konforme Version ist und jede Änderung eine regulatorische Kontrolle durchläuft.

Es ist kein Zufall, dass der Regulatory Affairs Manager unseres Kunden alle freigegebenen Artworks auf einmal herunterladen wollte: Er muss vor dem 27. September 2026 ein umfassendes Screening durchführen.

Das operative Problem: Tausende Artworks, Hunderte SKUs, mehrere Märkte

Stellen Sie sich ein Unternehmen vor mit:

  • mehreren Tausend aktiven Artworks
  • Dutzenden Produktkategorien
  • mehreren Ländern, Sprachen und lokalen Vorschriften
  • beteiligten Teams aus Marketing, Packaging, Regulatory, Legal und Produktion

Einen „Green-Claims-Check“ durchzuführen, indem man Artworks einzeln herunterlädt, ist zeitlich und personell nicht machbar. Zudem steigt das Risiko,

  • veraltete Versionen zu prüfen,
  • die Nachverfolgbarkeit zu verlieren, welcher Claim wann freigegeben wurde,
  • Unterschiede zwischen Märkten zu übersehen (ein in einem Markt zulässiger Claim ist es in einem anderen womöglich nicht).

An diesem Punkt ist Artwork-Management nicht mehr nur eine Frage des „Workflows“, sondern wird zu einer Frage der regulatorischen Compliance.

Wie MyMediaConnect bei der Umsetzung der ECGT im Packaging hilft

MyMediaConnect ist nicht nur ein Tool zur Freigabe von Designs. Es ist eine zentrale Plattform, mit der Sie:

1. Einen einheitlichen, aktuellen Bestand aller Artworks haben

Alle Verpackungen, Etiketten, Umverpackungen, POS- und Werbematerialien befinden sich an einem Ort, mit:

  • der aktuell gültigen freigegebenen Version
  • der Versionshistorie
  • den Kommentaren und Entscheidungen aller Stakeholder

So wissen Sie genau, was sich am Markt befindet und was in der Pipeline ist.

2. Nach Claim, Kategorie, Markt und Risiko filtern und priorisieren

Auch wenn jede Implementierung anders aussehen kann, ist die Logik klar: Wenn Sie Claims den Artworks zuordnen oder sie kennzeichnen können (etwa über Metadaten, zentrale Kommentare oder angehängte Dokumente), können Sie:

  • schnell alle Packs identifizieren, die Begriffe wie „öko“, „nachhaltig“, „carbon neutral“ usw. enthalten.
  • die Prüfungen nach Risiko priorisieren (sensibelste Claims, strengste Märkte, am stärksten exponierte Kategorien).

3. Die Zusammenarbeit von Regulatory, Marketing und Packaging zentralisieren

Die ECGT verlangt, dass Regulatory Affairs bei Claims mitentscheidet, die früher allein vom Marketing festgelegt wurden. Mit einer Plattform wie MyMediaConnect:

  • können Regulatory-Teams kommentieren, Nachweise anfordern und Freigaben blockieren, wenn Unterlagen fehlen.
  • sehen Marketing und Design die Kommentare im Kontext, direkt auf dem Artwork – nicht in endlosen E-Mail-Verläufen.
  • wird dokumentiert, wer was mit welcher Begründung und an welchem Datum freigegeben hat.

Das ist bei einer Prüfung oder Beschwerde entscheidend: Sie können nachweisen, dass es einen dokumentierten Prüfprozess gab.

4. Das Risiko nicht konformer Versionen am Markt verringern

Eines der größten Risiken besteht darin, dass gleichzeitig existieren:

  • eine „alte“ Version mit nicht konformen Claims
  • eine „neue“, bereits an die ECGT angepasste Version

Ist der Freigabeprozess nicht zentralisiert, druckt die Produktion oder der Lieferant leicht die falsche Version. MyMediaConnect trägt dazu bei, dass:

  • nur die zuletzt freigegebene Version als „gültig“ zugänglich ist
  • jede relevante Änderung erneut den Validierungsprozess durchläuft
  • der gesamte Lebenszyklus des Artworks lückenlos nachvollziehbar bleibt

Ein Praxisbeispiel: von der „ungewöhnlichen Anfrage“ zum strategischen Projekt

Zurück zur eingangs erwähnten Anfrage unseres Kunden aus dem Bereich Regulatory Affairs: Was auf den ersten Blick wie eine „ungewöhnliche“ Bitte wirkte (Tausende Artworks herunterladen, um Green Claims zu prüfen), ist in Wirklichkeit das Symptom von etwas viel Größerem.

Dieses Unternehmen:

  • nimmt die ECGT ernst,
  • hat erkannt, dass ein Verstoß nicht nur ein rechtliches Risiko ist, sondern auch Reputation und Verbrauchervertrauen gefährdet,
  • versteht die Prüfung der Claims als bereichsübergreifendes Projekt, das Packaging, Marketing, Legal, Supply Chain und Geschäftsführung betrifft.

Dass bereits Tausende freigegebene Artworks in MyMediaConnect liegen, ist ein enormer Vorteil: Ein Teil der schweren Arbeit (Zentralisierung, Historie, Zusammenarbeit) ist bereits erledigt. Jetzt gilt es:

  • eine Screening-Methode für Claims festzulegen
  • Verantwortliche je Kategorie und Markt zu benennen
  • die Plattform zu nutzen, um die nötigen Aktualisierungen zu priorisieren, zu kommentieren und freizugeben

Mit anderen Worten: eine regulatorische Anforderung in eine Chance verwandeln, das Packaging-Management zu ordnen und zu professionalisieren.

Was Sie jetzt tun können (vor dem 27. September 2026)

Wenn Ihr Unternehmen Packaging mit umweltbezogenen oder sozialen Claims hat, empfehlen wir mindestens folgende Schritte:

  1. Alle Artworks mit Claims erfassen
    Ermitteln Sie, wo Begriffe wie „öko“, „nachhaltig“, „biologisch abbaubar“, „carbon neutral“ usw. auf Packaging, in der Werbung und im E-Commerce vorkommen.
  2. Nach Risikostufe klassifizieren
    Priorisieren Sie die sensibelsten Claims (Klimaneutralität, biologische Abbaubarkeit, Vergleiche wie „geringere Auswirkungen“ usw.) und die am stärksten exponierten Märkte.
  3. Verfügbare Nachweise zusammentragen
    Sammeln Sie für jeden Claim die stützenden Studien, LCAs, Zertifizierungen, Normen und Methoden. Gibt es keine, markieren Sie den Claim als „umzuformulieren oder zu entfernen“.
  4. Artworks aktualisieren und formell freigeben
    Nutzen Sie Ihr Artwork-Management-System, um:
    • neue Versionen ohne problematische Claims oder mit präziseren Formulierungen vorzuschlagen
    • Regulatory Affairs in die finale Freigabe einzubinden
    • die Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren
  5. Die neuen Regeln intern kommunizieren
    Stellen Sie sicher, dass Marketing, Design und externe Agenturen die neuen Einschränkungen und den Validierungsprozess für Claims kennen.
  6. Einen Plan zur laufenden Überwachung aufsetzen
    Die Regelung ist keine einmalige Angelegenheit. Jede neue Produkteinführung, Rezepturänderung oder Kampagne muss denselben Filter durchlaufen.

Warum das mehr ist als Compliance: Es geht um Markenvertrauen

Die ECGT soll nicht „schikanieren“, sondern das Vertrauen der Verbraucher wiederherstellen, die von vagen, widersprüchlichen oder schlicht falschen Claims übersättigt sind.

Marken, die

  • das grüne Rauschen beseitigen,
  • sich auf fundierte und überprüfbare Claims beschränken,
  • transparent machen, was sie tatsächlich tun,

werden mittelfristig an Glaubwürdigkeit gewinnen. Wer versucht, fragwürdige Claims „durchzuschmuggeln“, riskiert:

  • Sanktionen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörden
  • Beschwerden von Verbrauchern und NGOs
  • schwer zu behebende Reputationsschäden

In diesem Kontext ist gutes Artwork-Management kein Kostenfaktor, sondern eine Versicherungspolice.

Die Rolle von MyMediaConnect in Ihrer ECGT-Roadmap

MyMediaConnect ersetzt weder Ihre Rechtsabteilung noch Ihr Regulatory-Affairs-Team, gibt ihnen aber:

  • vollständige Transparenz über das Packaging-Portfolio
  • einen gemeinsamen Ort, um Claims zu diskutieren und zu validieren
  • Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Versionen
  • die Möglichkeit, die Prüfung auf Hunderte oder Tausende SKUs zu skalieren, ohne an Grenzen zu stoßen

Die „ungewöhnliche Anfrage“ unseres Kunden ist im Grunde ein Zeichen dafür, dass der Markt reifer wird: Packaging ist nicht mehr nur ein grafischer Träger, sondern ein regulatorisches Dokument.

Wenn Ihr Unternehmen dem 27. September 2026 gelassen entgegensehen möchte, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Artworks als das zu behandeln, was sie sind: kritische Assets für Compliance und Markenvertrauen.

Quellen

→ Wenn Sie erfahren möchten, wie MyMediaConnect Ihr Projekt zur Prüfung von Green Claims und zur Einhaltung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel unterstützen kann, organisieren wir gerne eine individuelle Session für Ihr Regulatory-, Packaging- und Marketing-Team. Demo anfordern →
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